Regulatorische Anforderungen mit Bezug zu Nachhaltigkeit erfüllen

Leistungen

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Herausforderung

Unternehmen haben zahlreiche regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Seit dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015 überrollt förmlich eine Welle an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien alle Branchen. Pflichten mit Bezug zu unternehmerischer Nachhaltigkeit ergeben sich u. a. aus der Taxonomieverordnung (TR), der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR-RUG/ CSRD), der Offenlegungsverordnung (SFDR), der 2. Finanzmarktrichtlinie (kurz MiFID II), dem Lieferkettengesetzsorgfaltspflichtengesetz (LKSG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Umweltrecht zum Immissionsschutz, Naturschutz, Bodenschutz, Klimaschutz, Gewässerschutz und „Abfall“ sowie den Arbeitsschutzgesetzen. (Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) Auch wenn nicht jede dieser Normen von allen Unternehmen überhaupt oder in gleicher Weise erfüllt werden muss, so hat die Schrittfolge und die Geschwindigkeit, mit der in den letzten Jahren europäische Verordnungen mit zahlreichen Delegierten Rechtsakte und darin enthaltenen Querverweisen erlassen wurden, zu einer extrem hohen Komplexität geführt.

Um die damit verbundene Komplexität zu beherrschen, hat sich in der Praxis eine Bearbeitungslogik bewährt, die die Umsetzung von Regularien systematisch hinsichtlich ihrer „Readyness“ bewertet und gegebenenfalls Handlungsbedarf ableitet. Gleichzeitig ist die pflichtgemäße Umsetzung von regulatorischen Vorschriften die geringstmögliche Ausprägung unternehmerischer Nachhaltigkeit – eben nur das Pflichtprogramm.

Ihr Bedarf

Ergebnisse

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Menschenrechte sind selbstverständlich. Und keine Kinderarbeit auch!

Das neue deutsche Lieferkettengesetz stellt Unternehmen mit mehr als 3.000 und ab dem 01.01.2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden vor große regulatorische Herausforderungen. Über die gesamte Supply Chain hinweg müssen die betroffenen Unternehmen zusätzliche Verantwortung übernehmen. Aus der Verantwortung ziehen kann sich keiner, auch diejenigen nicht, die vom Gesetzgeber nicht zu mehr Sorgfalt verpflichtet sind.

Zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen braucht es ein tiefgehendes Verständnis über den Handlungsrahmen von Unternehmen zur Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten und des Risikomanagements. Dabei ist es unerlässlich, einen umfassenden Überblick über die gesamte Supply Chain des Unternehmens zu haben. Ein sorgfältiges und bedachtes Vorgehen ist hier von großer Bedeutung!

Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist jedoch auch eine unternehmerische Chance. Sie schafft Transparenz und ist der perfekte Einstieg für ein Lieferketten- und Wertschöpfungsmanagement, das auf unternehmerische Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Eine ambitionierte Umsetzung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit!

Wir sind für Sie da. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes kompetent und effizient.

Zu den Details
Unsere Leistung für Ihren Erfolg
LKSG-KONFORMITÄT KOMPAKT

  • In vier Schritten menschenrechtliche Risiken identifizieren, Maßnahmen vereinbaren und Prozesse verstetigen
  • Bereitgestellte Hilfestellungen und Handreichungen nutzen
  • Aussagekräftige Datenbasis für Risikobewertung schaffen und strukturieren
  • Geschäftsmodell-/ produktspezifische sowie Länderrisiken grob analysieren und klassifizieren
  • Lieferanten mit einem hohen Risiko (Priorität 1) multidimensional analysieren
  • Konkrete menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bei Lieferanten mit deutlich erhöhter Risiko-Wahrscheilichkeit gewichten und priorisieren
  • Wirkungsvolle Präventions- und Abhilfemaßnahmen ableiten und umsetzen
  • Ergebnisse dokumentieren, veröffentlichen und Lieferkettenmanagement ambitioniert weiterentwickeln
  • Regulatorische Readyness durch ein Stufenmodell herstellen
  • Erprobte Projektbeschleuniger effizient einsetzen

Corporate Sustainibility Reporting Directive

Verantwortung übernehmen und Berichterstattung als Chance nutzen!

Mit der Corporate Sustainibility Reporting Directive (CSRD) werden verpflichtende Berichtsstandards (ESRS) eingeführt. Diese sind ein wichtiger Impuls für mehr unternehmerische Nachhaltigkeit. Unternehmen müssen ihrer gesellschaftlichen und unternehmerischen Verantwortung gerecht werden und die Berichterstattung über ihre relevanten Nachhaltigkeitsthemen als Chance nutzen.

Die Anforderungen der CSRD werden in einem Stufenmodell eingeführt und gelten ab 2029 vollumfänglich für alle ca. 12.000 berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland. Über die von der europäischen Kommission bereits veröffentlichten ESRS-Standards (06/23) werden aktuell weitere Branchen- und KMU-spezifischen Standards entwickelt.

Die Wesentlichkeitsanalyse bildet das Fundament der Berichterstattung. Unternehmen sind gefordert, sich mit den Auswirkungen ihrer Umfeldentwicklungen (Outside-In) auseinanderzusetzen. Je nach Umfang der als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen, müssen über qualitative und quantitative Datenpunkte berichtet werden. Die CSRD-/ESRS-Readyness wird in drei Projektphasen hergestellt:

Phase 1: Initialisierung & Projektdesign
Phase 2: Analyse & Konzept
Phase 3: Implementierung & Ingangsetzung

Wir sind für Sie da. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des CSRD mit Methoden, Tools und Projekt-Beschleunigern und beraten Sie gern zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen.

Zu den Details
Unsere Leistung für Ihren Erfolg
CSRD-/ESRS-READYNESS

  • Sicherstellung einer fristgerechten CSRD-/ESRS-Readyness durch Klarheit und Orientierung in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen
  • Wissen und Wissensvermittlung durch vorselektierte, strukturierte Informationen und Interpretationshilfen
  • Sachgerechte Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und Darstellung der Ergebnisse in einer Wesentlichkeitsmatrix
  • Einbeziehung interner und externer Stakeholder sowohl bei der Identifikation als auch bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Ableitung von Implikationen für die strategische Ausrichtung und Definition von strategischen Handlungsprinzipien
  • Gestaltung der relevanten Prozesse im Nachhaltigkeits-Management
  • Aufbau eines Datenhaushaltes für alle relevanten quantitativen Messpunkte
  • Entwicklung eines systemseitig gestützten Nachhaltigkeits-Reportings
  • Effiziente Anwendung von Methoden, Tools und Projektbeschleunigern

Ansprechpartner

LIEBE KUNDIN, LIEBER KUNDE,
lass uns reden.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an!
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