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Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD – die nötigen Daten zu…

Veröffentlicht am: 23. Juni 2022

Viele Unternehmen müssen bereits seit Jahren neben ihrer üblichen Berichterstattung auch „nicht-finanzielle“ Berichte erstellen, häufig vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte genannt. Bisher regelt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) diese Berichterstattung. Diese wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt.

Die CSRD erweitert dabei signifikant den Kreis der Berichtspflichtigen sowie den Umfang der Berichtsinhalte und führt eine Prüfungspflicht für die Berichterstattung ein.

Der Kreis der Berichtspflichtigen umfasst künftig alle Unternehmen, welche mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  1. mehr als 250 Beschäftigte,
  2. mehr als 20 Mio. EUR Bilanzsumme,
  3. mehr als 40 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse

Der Umfang der Berichtsinhalte ist noch in Klärung. Geplant ist eine Kombination aus sektorunabhängigen, sektorspezifischen und organisationsspezifischen Standards. Klar ist, dass u.a. eine Bewertung der Geschäftsaktivitäten nach EU-Taxonomie sowie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf zu berichtende Themen erforderlich sind. Ebenso muss das berichtende Unternehmen darlegen, wo es aktuell in Bezug auf Nachhaltigkeitsmaßnahmen steht sowie welche Ziele es hat und wie die Umsetzungsmaßnahmen dafür aussehen. Auch muss die Lieferkette beleuchtet werden, ggf. sind Zertifikate der Lieferanten nötig.

Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD ist folglich inhaltlich viel umfangreicher als bisherige Berichte. Die Sammlung der benötigten Daten braucht Zeit!

Für den ersten Report nach CSRD ist entscheidend, dass durch eine umfassende Daten- und Informationslage die geforderte Transparenz geschaffen wird (quantitativ, qualitativ, zurückblickend und zukunftsorientiert).

Dass noch nicht alle Themen, über die berichtet wird, zufriedenstellend in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitswirkung sind, wird toleriert, solange Maßnahmen zur Verbesserung definiert sind. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht steigen werden. 

Weitere Informationen zur CSRD-Berichtspflicht und wie wir Sie bei der Vorbereitung und Erstellung des Berichts unterstützen können, finden Sie hier:

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