Update: T+1 Settlement in Europa – Aus Planung…
Einordnung und Rückblick
Im letzten Jahr haben wir uns bereits mit dem Thema Verkürzung des Abwicklungszyklus in Europa auf T+1 in einem Blogbeitrag auseinandergesetzt. Im Fokus stand dabei der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Gesetzesvorschlag zur Anpassung der Central Securities Depository Regulation (CSDR), der Zeitplan bis Oktober 2027 und die wesentlichen Herausforderungen für Marktteilnehmer. Den Beitrag finden Sie weiterhin auf unserer Webseite. Seitdem hat sich das Thema erheblich konkretisiert. Über die letzten 12 Monate hinweg ist es von einem legislativen Vorschlag „T+1 in Europa“ zu einer rechtlich verbindlichen Anforderung an die Finanzinstitute geworden.
2025 war das Jahr der Vorstudien und Planung. 2026 ist das Jahr der Umsetzung. Wer jetzt noch keinen finanzierten Implementierungsplan hat, läuft Gefahr den Anschluss zu verlieren und keine ausreichende Zeit mehr für die Umsetzungen zu haben, um Anfang 2027 an den groß angelegten Testphasen teilzunehmen und im Oktober 2027 alle Vorgaben einhalten zu können. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Entwicklungen seit Anfang 2025 zusammen, erklärt kritische operative Veränderungen und stellt konkrete Praxisbeispiele vor.
Aktuelle Entwicklungen im Überblick: Vom Gesetzesvorschlag zur verbindlichen Regulierung
Im April 2025 war die CSDR Anpassung noch ein Kommissionsvorschlag. Sechs Monate später wurde der CSDR 2025 als Verordnung (EU) 2025/2075 verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Umstellungstermin bleibt unverändert der 11. Oktober 2027.
Damit ist die Einführung von T+1 Settlement in der Europäischen Union verbindlich festgelegt. Für alle Marktteilnehmer besteht somit Klarheit hinsichtlich des regulatorischen Rahmens und der zeitlichen Zielsetzung.
Konkretisierung des Scopes
Mit der Verabschiedung der Verordnung wurde neben der Verkürzung des Abwicklungszyklus auch der Scope der Regulierung konkretisiert. Bestimmte Transaktionen sind weiterhin von der T+1-Anforderung ausgenommen. Dazu zählen insbesondere ausgewählte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte wie Repos, Wertpapierleihe oder strukturierte Transaktionen mit mehreren verknüpften Geschäftsbestandteilen.
Für Marktteilnehmer bedeutet dies, dass die Umsetzung von T+1 differenziert erfolgen muss und eine produkt- und geschäftsspezifische Betrachtung erforderlich ist.
Etablierung einer europäischen Governance-Struktur
Die bereits in unserem ersten Beitrag thematisierte Governance-Struktur zur Koordination der Umstellung wurde inzwischen konkret umgesetzt und operationalisiert. Unter Beteiligung der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der ESMA wurden hierfür Gremien etabliert. Ergänzend wurde das T+1 Industry Committee eingerichtet, das die Abstimmung zwischen öffentlichen Institutionen und Marktteilnehmern sicherstellt.
Ziel der aufgesetzten Struktur ist eine möglichst reibungslose Umstellung auf den T+1 Settlement Zyklus in Europa.
Veröffentlichung einer industrieweiten Umsetzungs-Roadmap
Durch das Industry Committee erfolgte im Juni 2025 die Veröffentlichung einer High-Level Roadmap. Diese definiert die wesentlichen Handlungsfelder für die Umstellung, darunter:
- – Handels- und Bestätigungsprozesse
- – Clearing und Settlement
- – Matching und Allokation
- – Devisenabwicklung
- – Asset Servicing und Custody
Im Mittelpunkt stehen die Themen Standardisierung, Automatisierung und dadurch die Reduktion manueller Prozessschritte. Die Roadmap ist in der Praxis eine wichtige Orientierung für Marktteilnehmer und verdeutlicht, dass die Umstellung entlang des gesamten Settlementprozesses betrachtet werden muss.
Konkretisierung der operativen und technischen Anforderungen
Im Oktober 2025 wurde der ESMA Final Reports zur Settlement Discipline veröffentlicht. In diesem wurden offene Punkte präzisiert und zum Teil verschärft. So müssen Allokationen und Tranksaktionsbestätigungen (Confirmations) künftig bereits am Handelstag bis spätestens 23:00 Uhr abgestimmt und in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten eingestellt werden, um ein Settlement am Folgetag zu gewährleisten. Diese Vorgabe wird bereits zum 07. Dezember 2026 gelten und damit fast ein Jahr vor dem eigentlichen Stichtag am 11. Oktober 2027. Der Umsetzungsdruck auf die Finanzinstitute wird dadurch merklich erhöht.
Zusätzlich wurden weitere Vorgaben für die Einführung bzw. den Ausbau automatisierter Funktionalitäten wie Auto-Partial Settlement, Auto-Collateralisation und Hold-&-Release-Mechanismen gemacht.
Im verkürzten Zyklus fallen Funding, Wertpapierdeckung und Abwicklung zeitlich so eng zusammen, dass manuelle Eingriffe kaum noch möglich sind. Den größten Unterschied macht dabei die automatische Teilabwicklung, die zum Standard-Fall werden soll. War Auto-Partial Settlement bisher eine Funktion, die bewusst aktivieren werden musste, soll es ab Oktober 2027 die Regel sein. Die Teilabwicklung läuft künftig automatisch, und wer das Verfahren nicht möchte, muss aktiv widersprechen (Opt-out). Diese All diese Anforderungen gehen über eine reine Verkürzung des Settlement-Zyklus hinaus.
Internationale Abstimmung der Umstellung
Neben den Entwicklungen innerhalb der EU ist auch die Koordination im sonstigen europäischen Finanzraum weiter vorangeschritten. Insbesondere das Vereinigte Königreich sowie die Schweiz und Liechtenstein haben angekündigt, die Umstellung auf T+1 ebenfalls zum 11. Oktober 2027 vorzunehmen.
Diese Synchronisierung ist ein wesentlicher Faktor, um grenzüberschreitende Abwicklungsrisiken und operative Probleme zu minimieren und einen möglichst einheitlichen Marktstandard zu schaffen.
Einblick aus der Praxis: Devisenkonvertierung am Handelstag
Ein interessantes Beispiel aus der aktuellen Umsetzung sind die Auswirkungen von T+1 auf die Devisenkonvertierung nach Wertpapiergeschäften. Kauft ein europäischer Investor ein Wertpapier in einer Fremdwährung, muss das zugehörige FX-Geschäft künftig noch am Handelstag gehandelt und instruiert werden, damit die Währung zum Settlement am Folgetag bereitsteht. Was bislang bequem am Tag nach dem Handel erledigt werden konnte, verdichtet sich auf wenige Stunden.
Kritisch wird dies im Zusammenspiel mit der FX-Abwicklungsinfrastruktur CLS. Deren Cut-off für die Aufnahme in den initialen Zahlungsplan liegt um 00:00 Uhr, die Cut-offs der Depotbanken, über die viele Asset Manager indirekt an CLS angebunden sind, liegen jeweils noch davor. Da ein erheblicher Teil des Handelsvolumens erst zum Börsenschluss ausgeführt wird, bleibt für Allokation, FX-Ausführung und Instruktion nur ein sehr enges Zeitfenster von nur wenigen Stunden.
In den aktuell laufenden Umsetzungsprojekten haben sich mehrere Lösungsansätze etabliert:
- – Automatisierung der FX-Ausführung direkt im Anschluss an die Wertpapiertransaktion über ein Devisenhandelssystem
- – Erweiterte Besetzungszeiten der Treasury- und Trading-Desks in den Abendstunden (manuelle Konvertierung)
- – Netting-Lösungen zur Reduktion des Funding-Bedarfs in den eigenen Wertpapierhandelssystemen
- – Prefunding im Verlauf des Handelstags
Welche Kombination für das jeweilige Institut ideal ist, hängt unter anderem von der Größe, den Handelszeiten und der Custodian-Anbindung ab.
Einschub: Was die BaFin jetzt von Instituten erwartet
Die BaFin bewertet die Verkürzung des Abwicklungszyklus als wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität des europäischen Kapitalmarkts gegen Märkte wie den USA, in denen T+1 Settlement bereits Standard ist.
Wie BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch in einem Interview im April 2026 erläuterte gelten deutsche Marktteilnehmer im europäischen Vergleich bereits als überdurchschnittlich gut vorbereitet, gleichzeitig sieht die Aufsicht aber weiterhin deutlichen Handlungsbedarf und warnt davor sich auf dem bereits erreichten auszuruhen.
Insbesondere bei der Automatisierung und Standardisierung von Prozessen sowie bei der Umsetzung effizienterer Abwicklungsmechanismen wie Partial Settlement sieht die Aufsicht noch größere Anpassungsbedarfe bei den hiesigen Instituten.
Dies gilt ausdrücklich auch für Institute, die ihre Wertpapierabwicklung ausgelagert haben. Auch ihre Prozesse müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Umstellung auf T+1 versteht die BaFin dabei als Gemeinschaftsprojekt von Aufsicht und Industrie.
Handlungsempfehlung crossconsulting
Mit dem verbindlich festgelegten Go-live am 11. Oktober 2027 ist die Umsetzungsphase nicht mehr Zukunft, sondern Gegenwart.
Wer den Zeitplan halten will, muss sich heute bereits mitten im Umsetzungsprojekt befinden. Die verschärften Anforderungen an Allokationen und Confirmations gelten bereits ab dem 07. Dezember 2026 und Anfang 2027 beginnen die marktweiten, koordinierten Testphasen mit CSDs, CCPs und Depotbanken. Systeme und Prozesse müssen also bis Ende 2026 fertiggestellt und testbereit sein, wenn das Ziel der Teilnahme an der Testphase gehalten werden soll. Wer erst jetzt mit Analyse und Konzeption startet, wird die Testphase verpassen und riskiert die regulatorische Compliance ab Oktober 2027. Mit den daraus resultierenden Konsequenzen für Reputation, Settlement-Effizienz und möglichen Strafzahlungen.
crossconsulting unterstützt Sie dabei, die Auswirkungen von T+1 Settlement auf Ihre Organisation schnell und effizient zu bewerten, Umsetzungsmaßnahmen zu priorisieren und Ihre Prozesse zukunftssicher aufzustellen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und erfahren Sie, welche Schritte für Ihr Institut jetzt entscheidend sind.
Unser Ansatz gliedert sich in vier aufeinander aufbauende Phasen. Wenn nicht bereits geschehen ermitteln wir in der Status-Quo-Analyse alle betroffenen Instrumente, Plattformen und Prozesse. Darauf aufbauend entwickeln wir in der Zielbild-Erstellung Anpassungen im Sinne eines Target Operating Models mit klaren Implikationen für Prozesse und Systeme. Im Rahmen der Umsetzungsplanung erstellen wir detaillierte Schätzungen für Aufwand, Risiko und Business-Impact. Abschließend erfolgt die Umsetzung und der Rollout als Schritt-für-Schritt-Planung inklusive Tests und Go-Live-Kriterien.
Fazit
Aus einer regulatorischen Absichtserklärung ist innerhalb eines Jahres eine rechtlich verbindliche Realität geworden mit fixiertem Go-live, klarer Governance-Struktur und zunehmend detaillierten Anforderungen.
Der Zeithorizont wird von vielen Marktteilnehmern noch unterschätzt. Die eigentliche Bewährungsprobe ist nicht der Oktober 2027, sondern bereits das Jahresende 2026. Wer dann nicht testbereit ist, verliert den Anschluss an die marktweiten Testphasen.
T+1 bleibt damit eine der zentralen Transformationen und Herausforderungen im europäischen Kapitalmarkt zugleich aber auch die Chance, die eigenen Abwicklungsprozesse zu modernisieren.
Autoren: Marius Müller-Frank (Manager) und Demian Trautmann (Senior Consultant) und Jakob Günther (Consultant)
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