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Konsultation zur Kryptomärkte-Mitteilungs-Verordnung (KMMV) gestartet

Veröffentlicht am: 21. Januar 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer neuen Verordnung zur Konsultation freigegeben. Die Kryptomärkte-Mitteilungs-Verordnung (KMMV) konkretisiert die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen, wie sie im Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) festgelegt sind. Diese Regelungen sind ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1114, besser bekannt als Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR bzw. MiCA).

Ziel der KMMV

Die KMMV basiert auf der Ermächtigungsgrundlage des § 36 Abs. 2 KMAG und dient der weiteren Konkretisierung der Mitteilungspflichten für Unternehmen, die mit Kryptowerten oder kryptoähnlichen Finanzinstrumenten agieren. Konkret regelt die Verordnung:

  1. Übermittlung von Insiderinformationen: Emittenten, Anbieter oder Antragsteller, die nach Artikel 88 Abs. 1 MiCAR zur Veröffentlichung von Insiderinformationen verpflichtet sind, müssen diese Informationen an die BaFin übermitteln.
  2. Mitteilungen über den Aufschub der Offenlegung: Wenn die Offenlegung von Insiderinformationen aufgeschoben wird, ist dies ebenfalls der BaFin mitzuteilen.

Die Verordnung richtet sich an alle Unternehmen, bei denen die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat gemäß Artikel 3 Abs. 1 Nr. 33 MiCAR gilt.

Rechtsgrundlagen und Verbindung zu MiCAR

Das KMAG, das als nationales Begleitgesetz zur MiCAR fungiert, bildet die Grundlage der KMMV. Ziel ist die Stärkung von Transparenz und Integrität des Kryptomarktes. Die KMMV ist eng mit den technischen Durchführungsstandards verbunden, die gemäß Artikel 88 Abs. 4 MiCAR von der EU vorgegeben wurden.

Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Die Umsetzung der KMMV stellt Unternehmen vor operative und technologische Herausforderungen. Dazu gehören:

  • IT- und Systemanpassungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Systeme die Anforderungen zur Übermittlung von Insiderinformationen erfüllen. Dies erfordert oftmals Investitionen in neue Softwarelösungen oder zumindest die Anpassung bestehender Systeme.
  • Ressourcenplanung: Die Mitteilungspflichten könnten eine stärkere Einbindung der Compliance- bzw. Rechtsabteilungen erfordern, insbesondere bei der Überwachung und rechtzeitigen Meldung von Insiderinformationen.
  • Wettbewerbsvorteil durch Transparenz: Unternehmen könnten durch das frühzeitige Etablieren konformer Prozesse ihr Marktvertrauen stärken und regulatorische Risiken minimieren.

Nächste Schritte

Die Konsultation steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinMaDIG), dass das KMAG enthält, sowie der Subdelegation der Verordnungsermächtigung vom Bundesministerium der Finanzen auf die BaFin. Nach Abschluss der Konsultation wird die finale Version der KMMV erwartet, die für die betroffenen Unternehmen dann rechtsverbindlich wird.

Fazit

Mit der KMMV setzt die BaFin einen weiteren Baustein zur Regulierung des Kryptomarktes um. Die Konkretisierung der Mitteilungspflichten schafft Klarheit für Unternehmen und stärkt das Vertrauen in den Markt. Für Marktteilnehmer ist es nun entscheidend, sich aktiv an der Konsultation zu beteiligen und etwaige Rückmeldungen rechtzeitig einzureichen.

Bleiben Sie informiert – wir halten Sie über die Entwicklungen rund um Kryptomärkte und deren Rechtsgrundlagen (KMAG, MiCAR sowie die KMMV) auf dem Laufenden! Unseren Blogbeitrag über die MICA-Regulierung und ihre Auswirkungen finden sie hier: https://crossconsulting.de/die-mica-regulierung-und-ihre-auswirkungen/

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen oder beispielsweise bei der Einreichung Ihrer Stellungnahmen benötigen, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten von crossconsulting gerne zur Verfügung.

Demian Trautmann (Consultant) und Denis Reinold (Manager), PG Banking, crossconsulting

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